Die rechtliche Seite - Hinweise zum Urheberrecht

Uns erreichen fast täglich Anfragen in der Form "Darf ich Spruch xy auf meiner Homepage oder Postkarte verwenden". Wir sind keine Rechtsberater. Das beantworten dieser Mails kostet uns inzwischen viel Zeit.

Deshalb verweisen wir hier noch einmal auf das Urheberrecht, welches natürlich auch für Texte im Internet gilt. 
Laut Urheberrecht darf ein Autor erst 70 Jahre nach seinem Tod frei zitiert werden (allerdings gibt es auch nach dieser Frist noch einige Ausnahmen, auf die hier nicht näher eingegangen wird). Bis dahin muss das Wiedergaberecht beim Autor oder, falls nicht mehr am Leben, den Personen und Institutionen, die die Rechte innehaben resp. den betreffenden Nachlass verwalten, eingeholt werden. 
Wir müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist, Texte, die nicht im Sinne der 70-Jahre-Regelung frei zitierbar sind, von unserer Web-Seite zu kopieren und in eine andere Internetseite einzufügen oder sonstwie öffentlich zugänglich zu machen, ohne vorher die Zustimmung des betreffenden Autors eingeholt zu haben, da einige der in der Sammlung vertretenen Autoren uns das ausschließliche Recht zur Veröffentlichung übertragen haben. In Einzelfällen können wir Ihnen dabei behilflich sein, mit dem betreffenden Autor Kontakt aufzunehmen.

Für Autoren:

Wir haben nach wie vor ein sehr großes Interesse an Ihren eigenen Texten, denn wir können nur mit Ihrer Hilfe die Sammlung vergrößern und aktualisieren. Wenn Sie vorher als Autor in unserer Sammlung vertreten waren und Ihre Einträge jetzt vermissen, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. So bald uns Ihre schriftliche Wiedergabegenehmigung vorliegt, werden wir Ihre Texte unverzüglich wieder einfügen.

In Sammlungen wie der unsrigen dürfen auch nicht Zitate, Aussprüche und Aphorismen von Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker, Journalisten, Kabarettisten, TV-Moderatoren, aus Zeitungen, Film- oder Liedertiteln usw. frei zitiert werden. Auch hier müssen die Wiedergabeberechtigungen bei den entsprechenden Personen und Institutionen eingeholt werden.
Wir bitten Sie daher dringend, uns keine Texte von Drittpersonen zu senden, die nicht außerhalb der 70-Jahre-Schutzfrist liegen, oder von denen Sie keine ausdrückliche Wiedergabegenehmigung besitzen. Bitte schicken Sie uns daher unbedingt nur eigene Texte, genehmigte Texte, oder Texte von Autoren, die, wie oben beschrieben, frei zitierbar sind.

Also kurz und bündig:

Nach Ablauf der 70-Jahre-Schutzfrist sind diese Werke gemeinfrei und können durch jedermann genutzt werden.
Alle anderen Werke und Texte bedürfen der Genehmigung.

Sollte sich trotz aller Sorgfalt ein Text eines Autors ohne dessen Zustimmung in unserer Sammlung befinden, bitten wir sie/ihn höflich, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir den betreffenden Text umgehend entfernen können.