79 Zitate von Rudolf von Jhering.
Die Bevorzugung eines einzelnen Standes oder einer Berufsklasse ist vom gesellschaftlichen Standpunkt aus nur dann zulässig, wenn sie dem Interesse der Gesamtheit entspricht; dann aber ist sie nicht bloß zulässig, sondern geboten.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Das Ergebnis einer jeden echten Kritik befestigt, indem sie die Herrschaft der falschen Autorität stürzt, die Macht der wahren.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Die öffentliche Meinung ist die Zuchtmeisterin des Sittlichen.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Im Kleide steckt ein Stück Stimmung, eine gewisse Garantie des Benehmens – der Lümmel im Frack ist doch nicht ganz derselbe wie der im Oberrock, er fühlt sich "geniert" und gerade das soll er.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Sitte ist die im Leben eines Volkes sich bildende, verpflichtende Gewohnheit. Im Leben des Volkes kommt von selbst die durch die Bedingungen des Gemeinlebens postulierte Ordnung zur Geltung und diese als Richtung.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Was dem wahren Wohle der Gesellschaft nicht entspricht, ist unsittlich – Sittlich dagegen ist das gesellschaftlich Nützliche oder Notwendige.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Ein einziger Gedanke geht durch die ganze Schöpfung hindurch: Selbsterhaltung alles Geschaffenen, das Anklammern alles Daseienden an das Dasein. Dies beginnt bei der toten Materie und endet mit dem Sittlichen.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Der Schmerz dient in der Erschöpfung als Warner vor Gefahr.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Recht ist unausgesetzte Arbeit und zwar nicht bloß der Staatsgewalt, sondern des ganzen Volkes. Jeder Einzelne, der in die Lage kommt, sein Recht behaupten zu müssen, übernimmt an dieser nationalen Arbeit seinen Anteil, trägt sein Scherflein bei zur Verwirklichung der Rechtsidee auf Erden.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Quelle: Jhering, Der Kampf ums Recht, 1872
Alle Regeln und Formen der Höflichkeit enthalten die Verkörperung eines nach Ausdruck ringenden Innerlichen.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Quelle: Jhering, Der Zweck im Recht, 1877-1883