126 Zitate von Adolph Freiherr von Knigge.
Dankbarkeit ist eine Tugend. Wer dir Gutes getan hat, den ehre. Danke ihm nicht nur mit Worten, die ihm die Wärme deiner Erkenntlichkeit zeigen, sondern ergreife auch jede Gelegenheit, wo du ihm wieder dienen und nützlich werden kannst.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Alles läßt sich überwinden durch Standhaftigkeit; alles läßt sich vergessen, wenn man seine Aufmerksamkeit auf einen andern Gegenstand heftet.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Ich glaube nicht, daß eine völlige Gleichheit in Temperamenten, Neigungen, Denkungsart, Fähigkeiten und Geschmack durchaus erfordert werde, um eine frohe Ehe zu stiften; vielmehr mag wohl zuweilen gerade das Gegenteil... mehr Glück gewähren.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Wichtig ist die Sorgfalt, welche Eheleute anwenden müssen, wenn sie sich so täglich sehn und sehn müssen und also Muße und Gelegenheit genug haben, einer mit des andern Fehlern und Launen bekannt zu werden und selbst durch die kleinsten derselben manche Ungemächlichkeit zu leiden - wichtig ist es, Mittel zu erfinden, sich dann nicht gegenseitig lästig, langweilig, nicht kalt, gleichgültig gegeneinander zu werden oder gar Ekel und Abneigung zu empfinden. Hier ist also weise Vorsicht im Umgange nötig.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Manche Leute glauben, größere Eigenschaften berechtigen sie, die kleinen gesellschaftlichen Konventionen, die Regeln des Anstands, der Höflichkeit oder der Vorsicht zu vernachlässigen – das ist nicht gut getan.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Quelle: Knigge, Über den Umgang mit Menschen, Erstdruck 1788
Am vorsichtigsten sei man beim Ratgeben in Heiratsangelegenheiten!
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Aus dem Umgange mit Freunden muß alle Verstellung verbannt sein. Da soll alle falsche Scham, da soll aller Zwang, den Konvenienz, übertriebne Gefälligkeit und Mißtraun im gemeinen Leben auflegen, wegfallen. Zutraun und Aufrichtigkeit müssen unter innigen Freunden herrschen.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Habe immer ein gutes Gewissen! Bei keinem Deiner Schritte müsse Dir Dein Herz über Absicht und Mittel Vorwürfe machen dürfen. Gehe nie schiefe Wege und baue dann sicher auf gute Folgen, auf Gottes Beistand und auf Menschenhilfe in der Not. Und verfolgt Dich auch wohl eine Zeitlang ein widriges Geschick – o, so wird doch die selige Überzeugung von der Unschuld Deines Herzens, von der Redlichkeit Deiner Absichten Dir ungewöhnliche Kraft und Heiterkeit geben; Dein kummervolles Antlitz wird im Umgange mehr, weit mehr Interesse erwecken als die Fratze des lächelnden, grinsenden, glücklich scheinenden Bösewichts.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Quelle: Knigge, Über den Umgang mit Menschen, Erstdruck 1788, hier nach der 3. erweiterten Auflage von 1790. 1. Teil, 1. Kapitel: Allgemeine Bemerkungen und Vorschriften über den Umgang mit Menschen
Urteile nicht so leicht über kluger Leute Handlungen und Aussprüche, es müßte dir denn deine Bescheidenheit das Zeugnis ausstellen, daß du noch weiser seiest als sie.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer
Man kann den edelsten Menschen, besonders in jüngeren Jahren, zu Winkelzügen verleiten und ihm alle Offenheit rauben, wenn man ihm ohne Unterlaß Mißtrauen zeigt oder ihn mit einer so nachsichtslosen Strenge behandelt, ihn in einer solchen Entfernung hält, daß er kein Zutrauen zu fassen vermag.
Adolph Knigge (1752 - 1796), Adolph Franz Friedrich Ludwig Freiherr Knigge, deutscher Jurist, Beamter, Satiriker und Aufklärer