203 Zitate und 8 Gedichte über Beruf.
Klappern gehört zum Handwerk. Zahnärzte überlassen das gern ihren Patienten.
© Erhard Blanck (*1942), deutscher Heilpraktiker, Schriftsteller und Maler
Man kann durchaus mit Brötchen seine Brötchen verdienen.
© Stefan Wittlin (*1961), Schweizer "Medicus-Canis", Kynologe-Hundetherapeut, Tierpsychologe, Buchautor und Kolumnist
Eines verbindet alle Traumberufe: Kaum jemand kann davon leben. Doch es gibt ein paar wenige Prozent, die so viel damit verdienen, daß alle diesen Traumberuf ergreifen wollen.
© Elvira Lauscher (*1965), Redakteurin, Texterin, Schriftstellerin, Lyrikerin und Künstlerin
Wer berufen ist, hat Angst, wenn seine Stunde schlägt, denn er weiß, welches Opfer sie von ihm verlangt: das Opfer seiner Person um seiner Sache willen.
Hermann Bahr (1863 - 1934), österreichischer Schriftsteller, Dramatiker sowie Theater- und Literaturkritiker
Quelle: Bahr, Tagebücher. 1917
Es ist nicht genug, seine Amtspflicht nur so zur Not hin zu erfüllen, sondern man muß auch seinem Amte Ehre machen.
Bernhard von Clairvaux (1091 - 1153), französischer Zisterzienser-Abt und Theologe
Wahre deines Gewerbes, so wahrt es dich!
Quelle: Simrock, Die deutschen Sprichwörter (= Die deutschen Volksbücher, Bd. 5), 1846. Spruch im Berliner Rathaus auf dem Wappenschild der Böttcher
Man kann auch mit seinem Beruf glücklich verheiratet sein.
© Gerhard Uhlenbruck (*1929), deutscher Immunbiologe und Aphoristiker
Es gibt unzählige Berufe, aber es gibt ebenso viele Arten, nichts zu tun.
© Wolfgang Mocker (1954 - 2009), deutscher Journalist und Autor
Auf der Tracht des Richters und Geistlichen beruht ein guter Teil ihrer Wirksamkeit. Der Geistliche im Oberrock vor dem Altar, der Richter in demselben Kostüm, in dem er soeben die Weinschänke oder die Bierbank verlassen, würde des Eindrucks verfehlen, er würde die Erinnerungen und Vorstellungen, die daran haften, nicht zu überwinden vermögen. Indem ihn die Tracht derselben entkleidet, leistet sie seiner Wirksamkeit Vorschub, fördert sie den Zweck des Amtes selber.
Rudolf von Jhering (1818 - 1892), deutscher Rechtswissenschaftler, erster Vertreter eines juristischen Naturalismus, der das Recht kausalgesetzlich aus der Wirklichkeit der Gesellschaft erklärt
Quelle: Jhering, Der Zweck im Recht, 2 Bde., 1877-83
Manche haben in ihrer Jugend ein bestimmtes Gewerbe erlernt, um die übrige Zeit ihres Lebens ein anderes auszuüben, das mit dem ersten nichts gemein hat.
Jean de La Bruyère (1645 - 1696), bedeutender Vertreter der französischen Moralisten und Aphoristiker
Quelle: La Bruyère, Die Charaktere oder Die Sitten im Zeitalter Ludwigs XIV. (Les Caractères de Théophraste, traduits du grec, avec les caractères ou les mœurs de ce siècle), 1688. Von den Glücksgütern